Kontakt
Nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf unter 06449/921837
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Helfer gesucht!
Unsere Betreuungsgruppe für Demenzkranke und der Ambulante Demenzdienst sucht Freiwillig Engagierte! Mehr…
Kurse
Hier finden Sie alle Informationen zu den Fortbildungen Mehr…
Beratung
Wir bieten für Sie individuelle Schulungen zu Hause, allgemeine und spezielle Pflegekurse sowie Überleitungspflege an.
In diesen Schulungen lernen Sie zu Hause, wie Sie bestimmte Pflegesituationen meistern, die Handhabung von Hilfsmitteln, die Leistungen der Pflegeversicherung. Die Inhalte der Schulungen werden an Ihren persönlichen Bedarf angepasst.
Wir bieten mehrmals im Jahr über unseren Demenzdienst Spezialkurse an, in denen Fertigkeiten für den speziellen Umgang mit Demenz vermittelt werden.
Der nächste Kurs findet im Mai 2011 statt. Mehr…
Bei der Überleitungspflege bereiten wir die Angehörigen von Patienten, die pflegebedürftig aus dem Krankenhaus kommen, auf die Pflegesituation vor, um die Pflege im häuslichen Bereich sicherzustellen, d.h. es ist keine Pflegestufe notwendig. Die Leistungen werden von den Pflegekassen übernommen und sind für Patienten und Angehörige kostenfrei. Vorraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe oder ein bereits gestellter Antrag auf Einstufung.
Patienten oder Angehörige, die bei der BARMER Ersatzkasse versichert sind, bekommen diese Leistung auch bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit ohne Pflegestufe.
Diese Leistungen sind nicht an die Inanspruchnahme einer Sach- oder Kombileistung (z.B. Pflegedienst) geknüpft, sondern auch für Geldleistungsempfänger (privat Pflegende) vorgesehen.
Falls Sie noch Fragen haben oder einen Termin absprechen möchten, können Sie mit uns gerne Kontakt aufnehmen.
Zusätzlich stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Seite, wenn Sie zum Beispiel Unterstützung in folgenden Bereichen benötigen:
• Essen auf Rädern (hier haben wir Erfahrungen mit dem DRK Dillenburg und dem Altenheim Mayer, Sinn)
• Hausnotruf (kann auf Wunsch vermittelt werden)
• Einstufung in die Pflegeversicherung
• Kostenübernahmen durch Krankenkassen
• Kostenübernahme durch Sozialamt
• Behördengänge
• Hilfe bei der Vermittlung von Alten- und Pflegeheimplätzen, Kurzzeitpflege
Patienten, welche durch Angehörige gepflegt werden, müssen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) § 37, 3 in abständen von 1/2 oder 1/4 Jahr ein Pflegeberatungsgespräch nachweisen. Unser Personal kann dieses Beratungsgespräch mit Ihnen durchführen und den nötigen Nachweis ausstellen.